Schulentschuldigungen

Bei Erkrankungen, die weniger als zehn Schultage dauern, genügt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. 

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.

Informationen hierzu finden Sie in der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg (siehe dort Paragraf 2).